URILAW

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Was tut der Notar? Er berät seine Klienten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen und der Errichtung von öffentlichen Urkunden. Er prüft die Zweckmässigkeit der zu treffenden Vereinbarungen und berücksichtigt dabei die Entwicklung der Sitten, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der juristischen und steuerlichen Gegebenheiten. Er sorgt dafür, dass sich aus den Verhandlungen für alle Parteien zufriedenstellende Lösungen ergeben und hilft so, Prozesse zu vermeiden.

Im Familienleben
  • Eheverträge
  • Schenkungen, Erbvorempfänge
  • Testamente, Erbverträge
  • Erbteilungen
Im Berufsleben
  • Gründung einer kaufmännischen bzw. industriellen Unternehmung
  • Wahl der Gesellschaftsform, Gründung von Gesellschaften
  • Beratung im Zusammenhang mit der Unternehmensentwicklung
  • Beratung in steuerlichen Belangen
  • Errichtung von Stiftungen
In der Vermögensverwaltung
  • Kauf, Verkauf und Miete (Häuser, Wohnungen ...)
  • Verkauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft
  • Erstellen von Finanzierungsunterlagen, Finanzplanung
  • Darlehens- und Pfandverträge
  • Dienstbarkeitsverträge
  • Beratung im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren

DIE TRÜMPFE DES NOTARS

Erhöhte Sicherheit
Die von einem Notar errichteten Urkunden haben aufgrund der besonderen Verfahrensgarantien erhöhte Beweiskraft. Zudem wird ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz im Detail geprüft. Sie bieten deshalb mehr Rechtssicherheit.

Berufsgeheimnis
Der Notar und seine Mietarbeiter unterstehen einem gesetzlich geschützten Berufsgeheimnis. Die Geheimhaltungspflicht umfasst alles, was dem Notar bei der Ausübung seines Berufes anvertraut wird.

Effizienter und umfassender Service
Der Notar ist nicht nur Berater, er erledigt auch rasch und zuverlässig alle Formalitäten, die vor der Beurkundung anfallen. Schliesslich kümmert er sich nach erfolgter Beurkundung auch um die mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Formalitäten.

Unfehlbares Gedächtnis
Der Notar bewahrt die ihm anvertrauten Testamente sorgfältig auf und lässt sie beim Zentralen Testamentenregister registrieren. Bei Bedarf können so die vorhandenen Verfügungen von Todes wegen problemlos und ohne Verzögerung aufgefunden werden.

Garantierte Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit
Der freiberufliche, also unabhängige Notar, ist dank seiner umfassenden Hochschulbildung in der Lage, die Beteiligten im Zusammenhang mit der Beurkundung von Geschäften kompetent und neutral zu beraten. Als Inhaber einer staatlichen Berufsausübungsbewilligung untersteht er bei der Ausübung seines Berufes einem strengen Disziplinarrecht und einer entsprechenden beruflichen Aufsicht. Die Unabhängigkeit und das ethische Empfinden des Notars drückt seine Urkunden den Stempel der Unparteilichkeit und der Fairness auf.

Öffentliche Beurkundung = Klarheit, Diskretion, Sicherheit, Effizienz, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit, Fairness