1. Beizug eines Anwalts
Der Beizug eines Anwalts / einer Anwältin lohnt sich
Der Anwalt und die Anwältin sind nicht nur mit Prozessieren beschäftigt. Sie bemühen sich ebenso darum, Streitigkeiten zu schlichten, um Prozesse zu vermeiden.
Die vorausschauende Beratung in allen Rechtsfragen ist ein Dienstleistungsbereich der Anwälte und Anwältinnen, der immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Den Anwalt, die Anwältin sollten Sie frühzeitig konsultieren. Es lohnt sich, auch für kleine Rechtsprobleme einen Anwalt beizuziehen und für die Regelung auch unscheinbarer Rechtsfragen und -verhältnisse rechtzeitig mit einem Anwalt zu reden, damit daraus nicht grosse Probleme entstehen und kostspielige Lösungen vermieden werden können.
2. Anwaltsgeheimnis
Vertrauensstellung
Der Anwalt, die Anwältin ist unabhängig und nur der Klientschaft gegenüber verpflichtet. So ist gewährleistet, dass sich die Klientschaft dem Anwalt, der Anwältin vorbehaltlos anvertrauen kann. Dieses Vertrauensverhältnis ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Beratung und Vertretung von Klienten und Klientinnen.
Anwaltsgeheimnis
Die anwaltliche Vertrauensstellung ist gesetzlich geschützt durch das Anwaltsgeheimnis, das der Anwalt gegenüber jedermann zu wahren verpflichtet ist, auch gegenüber Gerichten und Behörden. Mit seinem Anwalt, seiner Anwältin kann man also ohne Angst über alles offen reden.
3. Das erste Gespräch
Bevor Sie einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen, sollten Sie sich gut auf das Erstgespräch vorbereiten. Am besten, Sie notieren sich wichtige Fragen und zeichnen ein realistisches und transparentes Bild Ihrer persönlichen Situation. Besorgen Sie sich rechtzeitig sämtliche notwendigen Unterlagen und Dokumente.
Bitten Sie den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, auch folgende Fragen zu beantworten:
- Können und wollen Sie meine Vertretung übernehmen?
- Wie beurteilen Sie meine Chancen und Risiken?
- Was kann ich konkret tun?
- Welches sind die nächsten Schritte, und wann werden diese unternommen?
- Wie hoch schätzen Sie die Kosten für anwaltliche Bemühungen, Gericht und andere Honorare und wie rechnen Sie ab?
4. Anwaltskosten
Ein Streit vor Gericht kann sehr schnell teuer werden. Der rechtzeitige Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts hilft Ihnen, Ärger zu vermeiden und Kosten zu sparen.
Lassen Sie sich nach der Schilderung Ihres Problems über das Honorar und die Kosten orientieren, die aufgrund der anwaltlichen Leistungen voraussichtlich zu erwarten sind. Zu vergüten sind die gesamten anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch. Das Entgelt unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuer, die zusätzlich belastet wird.
Eine mittellose Partei kann im Rahmen eines hängigen Gerichtsverfahrens eine unentgeltliche Rechtsvertretung beantragen. Voraussetzungen sind, dass es sich um eine bedürftige Person handelt, die zur Prozessführung eine Anwältin oder einen Anwalt benötigt, und der Prozess nicht aussichtslos ist. Wenn die Partei durch den Prozessausgang oder sonst wie zu Vermögen kommt, besteht eine Rückzahlungspflicht.
5. Vereinbarung des Honorars
Das Honorar vereinbaren Sie direkt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Die Stundenansätze berücksichtigen die Schwierigkeit der Aufgabe, vorausgesetzte Spezialkenntnisse, Interesse- oder Streitwert, besondere Sprachkenntnisse sowie ausgewiesene Berufserfahrung und können je nach Kanzlei variieren. Üblicherweise sind die Sekretariatskosten im Honorar enthalten. Barauslagen werden zusätzlich nach effektivem Aufwand oder als Pauschale in Rechnung gestellt. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine bestimmte Arbeit.

